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   BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 72.84   

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BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 72.84 (https://dejure.org/1984,7975)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1984 - 2 B 72.84 (https://dejure.org/1984,7975)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1984 - 2 B 72.84 (https://dejure.org/1984,7975)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung im Rahmen der Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfragen des auslaufenden Rechts - Erfordernis einer normativen Regelung für die Gleichstellung eines Beamten mit Bergschulabschluss mit dem eines ...

 
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 72.84
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 72.84
    Rechtsfragen, die auslaufendem Recht angehören, kommt aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen gerichtet ist (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 72.84
    Rechtsfragen, die auslaufendem Recht angehören, kommt aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen gerichtet ist (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
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